Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen die Stadt Thun betreffend ZPP Hoffmatte abgewiesen. Damit erwächst der Entscheid der Stimmbevölkerung in Rechtskraft und das geplante Wohnprojekt kann realisiert werden.
Auf der heute ungenutzten Landreserve der Hoffmann Neopac AG an der Eisenbahnstrasse 71 soll in den nächsten Jahren ein attraktives Wohnquartier entstehen.
Gemeinsam mit der Hoffmann Neopac AG und der Stiftung Wohnen im Alter (WiA) planten wir seit 2015 ein Wohnbauprojekt mit 180 Wohnungen sowie einem Alterspflegeheim und Alterswohnungen. Die Verzögerungen durch das mehrjährige Beschwerdeverfahren führten im November 2022 zur Auflösung des Projektierungsvertrags mit der Stiftung WiA (Medienmitteilung vom 16. November 2022).
Nach der Zustimmung des Stadtrats im Jahr 2019 sprach sich am 9. Februar 2020 auch die Bevölkerung mit 62 Prozent klar für die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) Hoffmatte aus. Im September 2020 genehmigte das kantonale Amt für Gemeinden- und Raumordnung (AGR) die ZPP und die Überbauungsordnung. Das AGR wies alle Einsprachen und die Abstimmungsbeschwerde ab. Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde erhoben. Nach der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat nun auch das Bundesgericht als vierte Instanz der Stadt Thun Recht gegeben und sämtliche Beschwerdepunkte abgewiesen.
Wie geht es nun weiter?
Unser Ziel ist es, in den nächsten zwölf Monaten das Baugesuch für die 1. Etappe auf unseren Grundstücken einzureichen. Bezüge sind frühestens ab 2026/2027 denkbar.